SeniorenbetreuungPolen Ratgeber & Kostenrechner

Glossar

In Beratungsgesprächen und Verträgen tauchen Begriffe auf, die selten erklärt werden. Hier stehen sie – kurz, ohne Fachchinesisch.

A1-Bescheinigung
Nachweis, dass eine entsandte Person während des Einsatzes in Deutschland weiterhin im Heimatland sozialversichert ist. Wird vom ausländischen Arbeitgeber bei der dortigen Sozialversicherung beantragt – in Polen bei der ZUS. Ohne dieses Dokument ist die Beschäftigung nicht rechtssicher.
Arbeitnehmerentsendung
Modell, bei dem ein Unternehmen eigene Beschäftigte befristet in ein anderes EU-Land schickt. Der Arbeitsvertrag bleibt im Heimatland bestehen, die Sozialversicherung ebenfalls. Grundlage der legalen 24-Stunden-Betreuung.
Behandlungspflege
Medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung – Injektionen, Wundversorgung, Katheterpflege. Darf nur von examinierten Pflegefachkräften erbracht werden, nicht von Betreuungskräften. Wird über die Krankenkasse nach SGB V abgerechnet.
Bereitschaftszeit
Zeit, in der sich eine Person zur Arbeit bereithält, ohne tätig zu sein. Das Bundesarbeitsgericht entschied 2021, dass sie zu vergüten ist, wenn sich die Betreuungskraft nicht frei bewegen kann.
Entlastungsbetrag
Monatlich 131 Euro ab Pflegegrad 1, zweckgebunden für Betreuung und Haushaltshilfe. Nicht auszahlbar – die Kosten werden gegen Beleg erstattet. Nicht verbrauchte Beträge sind ins folgende Kalenderhalbjahr übertragbar (§ 45b SGB XI) und verfallen danach.
Haushaltsnahe Dienstleistung
Steuerliche Kategorie nach § 35a EStG. Zwanzig Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr, mindern die Einkommensteuer direkt. Voraussetzung: Rechnung und unbare Zahlung.
Kombinationsleistung
Verbindung von Pflegegeld und Pflegesachleistung. Sinnvoll, wenn neben einer Betreuungskraft zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst für Behandlungspflege kommt.
Kurzzeitpflege
Vorübergehende stationäre Unterbringung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Wird ab Pflegegrad 2 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro bezahlt, den sie sich mit der Verhinderungspflege teilt. Häufig die Überbrückung, die Zeit für eine sorgfältige Auswahl verschafft.
Medizinischer Dienst
Begutachtungsstelle der Kranken- und Pflegekassen. Prüft im Auftrag der Pflegekasse, welcher Pflegegrad vorliegt – durch einen Hausbesuch mit Bewertung in sechs Lebensbereichen.
Pflegegeld
Monatliche Zahlung an die pflegebedürftige Person, wenn die Versorgung privat organisiert wird – etwa durch Angehörige oder eine Betreuungskraft. Frei verwendbar, gestaffelt von 347 Euro (Pflegegrad 2) bis 990 Euro (Pflegegrad 5).
Pflegegrad
Einstufung der Pflegebedürftigkeit von 1 bis 5, ermittelt über ein Punktesystem. Bestimmt, welche Leistungen die Pflegeversicherung zahlt.
Pflegesachleistung
Leistung, die direkt mit einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst abgerechnet wird. Eine Betreuungskraft aus dem Ausland ist kein zugelassener Pflegedienst – hier greift stattdessen das Pflegegeld.
Pflegestützpunkt
Kostenlose und unabhängige Beratungsstelle zu Pflegefragen, getragen von Pflegekassen und Kommunen. Hilft auch beim Widerspruch gegen einen Pflegegradbescheid.
Scheinselbstständigkeit
Beschäftigung, die formal als Selbstständigkeit gestaltet ist, tatsächlich aber die Merkmale abhängiger Arbeit trägt. Bei Betreuungskräften ein erhebliches Risiko: Der Haushalt kann für Sozialabgaben nachhaften.
Turnus
Wechselrhythmus der Betreuungskräfte, meist zwei bis drei Monate. Gute Agenturen setzen dauerhaft dieselben zwei Personen im Wechsel ein – das gibt der betreuten Person Kontinuität.
Verhinderungspflege
Leistung für den Fall, dass die reguläre Pflegeperson ausfällt. Seit Juli 2025 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro ab Pflegegrad 2, den sie sich mit der Kurzzeitpflege teilt – auf den Monat umgelegt rund 295 Euro. Wird häufig nicht ausgeschöpft.
ZUS
Zakład Ubezpieczeń Społecznych – die polnische Sozialversicherungsanstalt. Stellt die A1-Bescheinigung für entsandte Beschäftigte aus.
Fehlt ein Begriff?

Schreiben Sie uns an info@familienperle.de – wir nehmen ihn auf.

Begriffe sind das eine, Ihr Fall das andere

Wenn Sie wissen möchten, was die Begriffe für Ihre Situation konkret bedeuten – welcher Pflegegrad realistisch ist, was die Kasse zahlt und was übrig bleibt – rechnen wir das unverbindlich durch.

Die Vermittlung übernimmt Familienperle aus Bergisch Gladbach – derselbe Betreiber wie diese Seite. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.