Glossar
In Beratungsgesprächen und Verträgen tauchen Begriffe auf, die selten erklärt werden. Hier stehen sie – kurz, ohne Fachchinesisch.
- A1-Bescheinigung
- Nachweis, dass eine entsandte Person während des Einsatzes in Deutschland weiterhin im Heimatland sozialversichert ist. Wird vom ausländischen Arbeitgeber bei der dortigen Sozialversicherung beantragt – in Polen bei der ZUS. Ohne dieses Dokument ist die Beschäftigung nicht rechtssicher.
- Arbeitnehmerentsendung
- Modell, bei dem ein Unternehmen eigene Beschäftigte befristet in ein anderes EU-Land schickt. Der Arbeitsvertrag bleibt im Heimatland bestehen, die Sozialversicherung ebenfalls. Grundlage der legalen 24-Stunden-Betreuung.
- Behandlungspflege
- Medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung – Injektionen, Wundversorgung, Katheterpflege. Darf nur von examinierten Pflegefachkräften erbracht werden, nicht von Betreuungskräften. Wird über die Krankenkasse nach SGB V abgerechnet.
- Bereitschaftszeit
- Zeit, in der sich eine Person zur Arbeit bereithält, ohne tätig zu sein. Das Bundesarbeitsgericht entschied 2021, dass sie zu vergüten ist, wenn sich die Betreuungskraft nicht frei bewegen kann.
- Entlastungsbetrag
- Monatlich 131 Euro ab Pflegegrad 1, zweckgebunden für Betreuung und Haushaltshilfe. Nicht auszahlbar – die Kosten werden gegen Beleg erstattet. Nicht verbrauchte Beträge sind ins folgende Kalenderhalbjahr übertragbar (§ 45b SGB XI) und verfallen danach.
- Haushaltsnahe Dienstleistung
- Steuerliche Kategorie nach § 35a EStG. Zwanzig Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr, mindern die Einkommensteuer direkt. Voraussetzung: Rechnung und unbare Zahlung.
- Kombinationsleistung
- Verbindung von Pflegegeld und Pflegesachleistung. Sinnvoll, wenn neben einer Betreuungskraft zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst für Behandlungspflege kommt.
- Kurzzeitpflege
- Vorübergehende stationäre Unterbringung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Wird ab Pflegegrad 2 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro bezahlt, den sie sich mit der Verhinderungspflege teilt. Häufig die Überbrückung, die Zeit für eine sorgfältige Auswahl verschafft.
- Medizinischer Dienst
- Begutachtungsstelle der Kranken- und Pflegekassen. Prüft im Auftrag der Pflegekasse, welcher Pflegegrad vorliegt – durch einen Hausbesuch mit Bewertung in sechs Lebensbereichen.
- Pflegegeld
- Monatliche Zahlung an die pflegebedürftige Person, wenn die Versorgung privat organisiert wird – etwa durch Angehörige oder eine Betreuungskraft. Frei verwendbar, gestaffelt von 347 Euro (Pflegegrad 2) bis 990 Euro (Pflegegrad 5).
- Pflegegrad
- Einstufung der Pflegebedürftigkeit von 1 bis 5, ermittelt über ein Punktesystem. Bestimmt, welche Leistungen die Pflegeversicherung zahlt.
- Pflegesachleistung
- Leistung, die direkt mit einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst abgerechnet wird. Eine Betreuungskraft aus dem Ausland ist kein zugelassener Pflegedienst – hier greift stattdessen das Pflegegeld.
- Pflegestützpunkt
- Kostenlose und unabhängige Beratungsstelle zu Pflegefragen, getragen von Pflegekassen und Kommunen. Hilft auch beim Widerspruch gegen einen Pflegegradbescheid.
- Scheinselbstständigkeit
- Beschäftigung, die formal als Selbstständigkeit gestaltet ist, tatsächlich aber die Merkmale abhängiger Arbeit trägt. Bei Betreuungskräften ein erhebliches Risiko: Der Haushalt kann für Sozialabgaben nachhaften.
- Turnus
- Wechselrhythmus der Betreuungskräfte, meist zwei bis drei Monate. Gute Agenturen setzen dauerhaft dieselben zwei Personen im Wechsel ein – das gibt der betreuten Person Kontinuität.
- Verhinderungspflege
- Leistung für den Fall, dass die reguläre Pflegeperson ausfällt. Seit Juli 2025 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro ab Pflegegrad 2, den sie sich mit der Kurzzeitpflege teilt – auf den Monat umgelegt rund 295 Euro. Wird häufig nicht ausgeschöpft.
- ZUS
- Zakład Ubezpieczeń Społecznych – die polnische Sozialversicherungsanstalt. Stellt die A1-Bescheinigung für entsandte Beschäftigte aus.
Fehlt ein Begriff?
Schreiben Sie uns an info@familienperle.de – wir nehmen ihn auf.
Begriffe sind das eine, Ihr Fall das andere
Wenn Sie wissen möchten, was die Begriffe für Ihre Situation konkret bedeuten – welcher Pflegegrad realistisch ist, was die Kasse zahlt und was übrig bleibt – rechnen wir das unverbindlich durch.
Die Vermittlung übernimmt Familienperle aus Bergisch Gladbach – derselbe Betreiber wie diese Seite. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.