SeniorenbetreuungPolen Ratgeber & Kostenrechner

Pflegegrad und Leistungen der Pflegekasse

Der Pflegegrad entscheidet über mehrere Hundert Euro im Monat. Der Antrag ist kostenlos, formlos möglich und sollte so früh wie möglich gestellt werden – denn Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat.

Der wichtigste Satz auf dieser Seite

Rufen Sie bei der Pflegekasse an und sagen Sie: „Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung." Das Datum dieses Anrufs zählt. Selbst wenn die Begutachtung erst Wochen später stattfindet, werden Leistungen rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt. Wer zögert, verschenkt Geld.

Die fünf Pflegegrade

Pflegegrade und monatliches Pflegegeld
GradBedeutungPunktePflegegeld
1 Geringe Beeinträchtigung 12 – 26
2 Erhebliche Beeinträchtigung 27 – 47 347 €
3 Schwere Beeinträchtigung 48 – 69 599 €
4 Schwerste Beeinträchtigung 70 – 89 800 €
5 Schwerste mit besonderen Anforderungen 90 – 100 990 €

Pflegegeld erhält, wer zu Hause von Angehörigen oder einer Betreuungskraft versorgt wird. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden.

Warum es bei einer Betreuungskraft Pflegegeld gibt

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwei Wege: Pflegesachleistung, wenn ein zugelassener Pflegedienst kommt, und Pflegegeld, wenn die Versorgung privat organisiert wird. Eine Betreuungskraft aus Polen ist kein zugelassener Pflegedienst – deshalb greift das Pflegegeld.

Das ist kein Nachteil: Pflegegeld ist frei verwendbar und geht direkt an die pflegebedürftige Person. Wird zusätzlich ein ambulanter Dienst für Behandlungspflege gebraucht, lassen sich beide Wege als Kombinationsleistung verbinden.

Leistungen, die oft übersehen werden

LeistungBetragVoraussetzung
Entlastungsbetrag
für Betreuung und Haushaltshilfe
131 € monatlichab Pflegegrad 1
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
gemeinsamer Jahresbetrag seit Juli 2025, frei aufteilbar
3.539 € jährlichab Pflegegrad 2
Pflegehilfsmittel
Verbrauchsmaterial
42 € monatlichab Pflegegrad 1
Wohnumfeldverbesserung
z. B. barrierefreies Bad
bis 4.180 € je Maßnahmeab Pflegegrad 1
Sie müssen einzeln beantragen

Die Pflegekasse weist nicht von sich aus auf diese Leistungen hin. Jede muss gesondert beantragt werden. Besonders die Verhinderungspflege wird häufig nicht ausgeschöpft, obwohl sie sich bei einer laufenden Betreuung gut nutzen lässt.

Die Begutachtung

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht die Wohnung und bewertet sechs Lebensbereiche mit unterschiedlichem Gewicht:

BereichGewichtWas geprüft wird
Selbstversorgung40 %Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang
Umgang mit Krankheit und Therapie20 %Medikamente, Arztbesuche, Verbände, Therapien
Gestaltung des Alltags15 %Tagesstruktur, soziale Kontakte, Beschäftigung
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %*Orientierung, Gedächtnis, Verstehen
Verhaltensweisen und psychische Lagen15 %*Unruhe, Ängste, Aggression, nächtliche Unruhe
Mobilität10 %Aufstehen, Treppen, Fortbewegung in der Wohnung

* Von diesen beiden Bereichen fließt nur der höhere Wert in die Bewertung ein.

Der häufigste Fehler beim Termin

Viele ältere Menschen wollen sich nichts anmerken lassen und stellen sich selbstständiger dar, als sie sind. Sprechen Sie vorher darüber: Es geht nicht um Stolz, sondern um eine ehrliche Beschreibung eines durchschnittlichen Tages – auch der schlechten. Seien Sie beim Termin dabei und ergänzen Sie, was unerwähnt bleibt.

Wenn der Bescheid zu niedrig ausfällt

Etwa ein Drittel der Widersprüche hat Erfolg. Sie haben einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit. So gehen Sie vor:

  1. Fristwahrender Widerspruch, formlos genügt: „Gegen den Bescheid vom … lege ich Widerspruch ein. Eine Begründung reiche ich nach."
  2. Das Gutachten anfordern – Sie haben ein Recht darauf.
  3. Gutachten mit Ihrem Pflegetagebuch abgleichen und Abweichungen konkret benennen.
  4. Begründung nachreichen, mit ärztlichen Unterlagen als Beleg.

Kostenlose Unterstützung bekommen Sie bei den Pflegestützpunkten und bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.

Alle Beträge nach SGB XI, Stand 29. Juli 2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Was bleibt für Sie übrig?

Pflegegeld, Verhinderungspflege und die steuerliche Absetzbarkeit senken die Kosten einer Betreuung erheblich. Wir rechnen Ihnen aus, was in Ihrer Situation tatsächlich als Eigenanteil bleibt.

Die Vermittlung übernimmt Familienperle aus Bergisch Gladbach – derselbe Betreiber wie diese Seite. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.