SeniorenbetreuungPolen Ratgeber & Kostenrechner

Ist eine Betreuung aus Polen legal?

Ja – wenn sie richtig aufgesetzt ist. Der Unterschied zwischen einer rechtssicheren Betreuung und einem Fall für den Zoll hängt an wenigen, klar benennbaren Punkten. Der wichtigste ist ein einzelnes Dokument.

Die Kurzfassung

Legal ist das Modell der Arbeitnehmerentsendung: Die Betreuungskraft ist bei einem polnischen Unternehmen angestellt, bleibt dort sozialversichert und wird befristet nach Deutschland geschickt. Beleg dafür ist die A1-Bescheinigung. Lassen Sie sich diese vor Betreuungsbeginn zeigen – bei jeder Kraft neu.

Wer hier eigentlich mit wem einen Vertrag hat

Viele Missverständnisse entstehen, weil die Rollenverteilung unklar bleibt. In einem sauberen Modell gibt es drei Beteiligte:

  1. Das polnische Entsendeunternehmen

    Es ist der Arbeitgeber. Es zahlt Lohn und Sozialabgaben, gewährt Urlaub und beantragt die A1-Bescheinigung bei der polnischen Sozialversicherung ZUS.

  2. Die deutsche Vermittlungsagentur

    Sie stellt den Kontakt her, betreut Sie im Alltag und organisiert Wechsel und Ersatz. Sie ist nicht der Arbeitgeber – auch wenn sie Ihr Ansprechpartner ist.

  3. Sie als Haushalt

    Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag ab und stellen Unterkunft und Verpflegung. Sie sind kein Arbeitgeber – und sollten sich auch nicht wie einer verhalten.

Wo Familien unbeabsichtigt Fehler machen

Wenn Sie feste Arbeitszeiten anordnen, Urlaub genehmigen oder Weisungen zum Arbeitsablauf erteilen, nehmen Sie faktisch die Arbeitgeberrolle ein. Daraus kann eine illegale Arbeitnehmerüberlassung werden – mit denselben Folgen wie eine fehlende A1. Absprachen zum Tagesablauf sind normal und unproblematisch; Weisungen zu Arbeitszeit, Vergütung und Urlaub gehören zum polnischen Arbeitgeber.

Die A1-Bescheinigung

Innerhalb der EU ist ein Mensch immer nur in einem Land sozialversichert. Die A1-Bescheinigung belegt, dass die Betreuungskraft während des Einsatzes in Deutschland weiterhin im polnischen System versichert bleibt. Fehlt sie, unterstellt die deutsche Sozialversicherung eine Versicherungspflicht hier – und sucht einen Arbeitgeber.

Prüfpunkte der A1-Bescheinigung
Feld auf dem FormularWorauf Sie achten
Name der PersonMuss exakt der Person entsprechen, die bei Ihnen arbeitet – mit Ausweis vergleichen
GültigkeitszeitraumMuss den gesamten geplanten Einsatz abdecken
EinsatzlandDeutschland
ArbeitgeberDas polnische Unternehmen, nicht die deutsche Agentur
Ausstellende StelleZUS, mit Stempel und Datum

Ausführlich haben wir das im Ratgeber zur A1-Bescheinigung beschrieben – inklusive der Frage, welche weiteren Unterlagen Sie sich aushändigen lassen sollten.

Arbeitszeit: warum „24 Stunden" nicht stimmt

Auch bei einer Entsendung gelten die deutschen Mindeststandards, darunter das Arbeitszeitgesetz und der Mindestlohn. Acht Stunden werktäglich sind die Regel, zehn zulässig, wenn der Durchschnitt über sechs Monate stimmt. Dazu kommen elf Stunden Ruhezeit und ein freier Tag pro Woche.

2021 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass auch Bereitschaftszeit zu vergüten ist, sofern sich die Betreuungskraft nicht frei bewegen kann. Seither ist klar: Dauerhafte Rufbereitschaft rund um die Uhr ist kein tragfähiges Modell. Was das für den Alltag bedeutet, steht im Beitrag über Arbeitszeit und Tagesablauf.

Wer haftet, wenn etwas schiefgeht

  • Arbeitsunfall im Haushalt: Bei korrekter Entsendung greift die polnische Unfallversicherung. Ohne A1 kann der Haushalt in die Haftung geraten.
  • Schaden an Ihrem Eigentum: Regelt der Dienstleistungsvertrag. Seriöse Anbieter haben eine Betriebshaftpflicht – fragen Sie danach.
  • Pflegefehler: Verantwortlich ist das Entsendeunternehmen. Deshalb ist wichtig, dass die Tätigkeitsgrenzen im Vertrag stehen.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Der Zoll prüft auch Privathaushalte. Halten Sie A1-Bescheinigung, Krankenversicherungsnachweis und beide Verträge griffbereit – während der gesamten Betreuungsdauer und einige Jahre darüber hinaus.

Häufige Fragen

Ist eine 24-Stunden-Betreuung aus Polen legal?

Ja, wenn sie über eine Arbeitnehmerentsendung läuft. Die Betreuungskraft ist bei einem polnischen Unternehmen angestellt, bleibt dort sozialversichert und wird befristet nach Deutschland entsandt. Nachgewiesen wird das durch die A1-Bescheinigung. Ohne dieses Dokument ist die Beschäftigung nicht rechtssicher.

Wer ist der Arbeitgeber der Betreuungskraft?

Das polnische Entsendeunternehmen. Nicht die deutsche Vermittlungsagentur und nicht der Haushalt. Wichtig ist, dass das auch gelebt wird: Wer als Familie Dienstpläne vorgibt, Überstunden anordnet oder Urlaub genehmigt, verhält sich wie ein Arbeitgeber – und kann rechtlich als einer behandelt werden.

Was passiert, wenn die A1-Bescheinigung fehlt?

Dann geht die deutsche Sozialversicherung davon aus, dass die Person hier hätte versichert werden müssen. Als Arbeitgeber gilt im Zweifel der Haushalt, in dem sie gearbeitet hat. Die Folgen: Nachzahlung der Beiträge rückwirkend, mögliches Bußgeld nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und fehlender Unfallversicherungsschutz.

Darf die Betreuungskraft wirklich 24 Stunden arbeiten?

Nein. Das Arbeitszeitgesetz gilt auch bei Entsendung. Der Begriff meint Rundumbetreuung mit Anwesenheit, nicht durchgehende Arbeit. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass auch Bereitschaftszeit vergütet werden muss, wenn sich die Betreuungskraft nicht frei bewegen kann.

Gilt der deutsche Mindestlohn?

Ja. Bei einer Entsendung nach Deutschland gelten die deutschen Mindeststandards, darunter der gesetzliche Mindestlohn. Das ist einer der Gründe, warum sehr günstige Angebote rechnerisch kaum aufgehen können.

Darf die Betreuungskraft medizinische Aufgaben übernehmen?

Nur eingeschränkt. Hilfe bei Körperpflege, Anziehen und Essen ist zulässig, ebenso das Stellen und Erinnern an Medikamente. Behandlungspflege wie Injektionen, Wundversorgung oder Katheterwechsel darf nur eine examinierte Pflegefachkraft leisten. Dafür braucht es zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst.

Was ist mit dem Selbstständigen-Modell?

Manche Anbieter vermitteln Betreuungskräfte als selbstständige Dienstleister. Das ist rechtlich heikel: Wer weisungsgebunden im Haushalt lebt und feste Aufgaben hat, ist nach deutschem Recht in der Regel abhängig beschäftigt. Die Deutsche Rentenversicherung stuft solche Konstruktionen häufig als Scheinselbstständigkeit ein – mit Nachzahlungen für den Haushalt.

Hinweis in eigener Sache

Die Vermittlung von Betreuungskräften läuft bei uns über den Partnerbetrieb Familienperle in Bergisch Gladbach. Wir nennen das offen, damit Sie unsere Texte einordnen können. Die Angaben auf dieser Seite gelten unabhängig davon, für welchen Anbieter Sie sich entscheiden.

Stand: 29. Juli 2026. Dieser Text gibt den Rechtsrahmen allgemein wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft es bei uns

Entsendung mit A1-Bescheinigung, Mindestlohn, geregelte Arbeitszeiten – wir legen offen, wie das bei einer Vermittlung über uns konkret aussieht und welche Papiere Sie bekommen. Fragen Sie ruhig nach, was andere Anbieter nicht beantworten.

Die Vermittlung übernimmt Familienperle aus Bergisch Gladbach – derselbe Betreiber wie diese Seite. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.