Der Begriff „24-Stunden-Betreuung" ist irreführend
Der Begriff hat sich eingebürgert, aber er beschreibt nicht, was stattfindet. Wer ihn wörtlich nimmt, plant falsch – und riskiert im schlimmsten Fall einen Rechtsverstoß im eigenen Haus.
Was der Begriff meint
Gemeint ist häusliche Rundumbetreuung mit Anwesenheit: Eine Betreuungskraft lebt im Haushalt und ist über den Tag verteilt für die betreute Person da. Nicht gemeint ist eine durchgehende Arbeitsleistung von 24 Stunden. Das wäre nach deutschem Arbeitszeitgesetz schlicht verboten.
Was arbeitsrechtlich gilt
Auch bei einer Entsendung aus Polen greifen die deutschen Mindeststandards. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt in der Regel acht Stunden werktäglich, ausdehnbar auf zehn, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten acht Stunden nicht überschritten werden. Dazu kommen Ruhezeiten von elf Stunden und ein freier Tag pro Woche.
Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass auch Bereitschaftszeit vergütet werden muss, wenn die Betreuungskraft sich nicht frei bewegen kann. Seither ist klar: Ständige Rufbereitschaft rund um die Uhr ist kein rechtlich haltbares Modell. Seriöse Anbieter kalkulieren deshalb mit definierten Arbeits- und Freizeiten.
Wie ein realistischer Tag aussieht
In der Praxis hat sich ein Muster etabliert, das sowohl den Bedarf der betreuten Person als auch die Grenzen der Betreuungskraft berücksichtigt:
- Morgens: Aufstehen, Körperpflege, Frühstück, Medikamente
- Vormittag: Haushalt, Einkauf, Arztbesuche, Spaziergang
- Mittag: Kochen, gemeinsames Essen – danach eine echte Pause, in der Regel zwei bis drei Stunden
- Nachmittag: Gesellschaft, Beschäftigung, Besuche
- Abend: Abendessen, Vorbereitung für die Nacht
- Nacht: Anwesenheit, aber Schlaf – nicht Dienst
Die Mittagspause ist keine Nettigkeit, sondern Voraussetzung dafür, dass das Modell über Monate trägt. Familien, die sie als „Faulenzen" empfinden, haben oft nach wenigen Wochen einen Wechsel oder Abbruch.
Wenn nachts regelmäßig Hilfe nötig ist
Hier liegt die entscheidende Grenze. Gelegentliches nächtliches Aufstehen – etwa einmal für den Toilettengang – lässt sich in das Modell einbauen und wird in seriösen Angeboten mit einem Aufschlag berücksichtigt. Wer aber mehrmals pro Nacht Hilfe braucht, sprengt die Belastbarkeit einer einzelnen Person.
Wenn die betreute Person dreimal oder öfter pro Nacht Unterstützung braucht, ist Rundumbetreuung durch eine Kraft fachlich nicht mehr der richtige Weg. Realistische Alternativen: zwei Kräfte im Wechsel, Kombination mit einem ambulanten Pflegedienst, oder eine stationäre Lösung. Ein Anbieter, der Ihnen in dieser Lage bedenkenlos eine einzelne Kraft verkauft, denkt nicht an Ihre Situation.
Was das für Ihre Planung heißt
Eine 24-Stunden-Betreuung deckt Anwesenheit rund um die Uhr ab, aber nicht durchgehende Aktivität. Für die Zeiten, in denen die Betreuungskraft frei hat, braucht es eine Antwort: Kann die betreute Person kurz allein bleiben? Springt ein Angehöriger ein? Gibt es einen Notrufknopf?
Wer diese Frage vor dem Start klärt, vermeidet den häufigsten Konfliktpunkt in den ersten Wochen.
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage und die übliche Praxis. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom konkreten Vertrag mit Agentur und Entsendeunternehmen ab sowie vom Bescheid Ihrer Pflegekasse. Bei arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Zweifeln fragen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt – ein Ratgebertext kann das nicht leisten. Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist der angegebene Stand.
Verfasst von Andrzej Miac (Verantwortlicher Redakteur), zuletzt geprüft am 1. August 2026. Vermittelt seit Jahren Betreuungskräfte aus Polen an Familien im Rheinland und kennt Entsendung, Vertragspraxis und Alltag der Rundumbetreuung aus erster Hand. Wie wir arbeiten, prüfen und womit wir Geld verdienen, steht auf der Redaktionsseite. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns – wir korrigieren ihn.