Pflegegrad beantragen: der Weg zum Geld
Der Pflegegrad entscheidet über mehrere Hundert Euro im Monat. Der Antrag ist kostenlos und formlos möglich – aber der Gutachtertermin verlangt Vorbereitung.
Schritt eins: den Antrag stellen
Der Antrag geht an die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse der betreuten Person angesiedelt ist. Ein Anruf genügt: „Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung." Das Datum dieses Anrufs zählt – Leistungen werden ab Antragsmonat gezahlt, nicht erst ab Begutachtung.
Stellen Sie den Antrag, sobald der Bedarf absehbar ist. Selbst wenn die Begutachtung erst Wochen später stattfindet, gilt der frühere Antragsmonat. Wer zögert, verschenkt Geld.
Schritt zwei: das Pflegetagebuch
Zwischen Antrag und Begutachtung liegen meist zwei bis fünf Wochen. Nutzen Sie diese Zeit für ein Pflegetagebuch: Notieren Sie über mindestens eine Woche täglich, wobei die Person Unterstützung braucht und wie lange das dauert.
Das klingt nach Bürokratie, ist aber der wirksamste Hebel im ganzen Verfahren. Beim Termin selbst geraten Angehörige regelmäßig unter Druck und vergessen die Hälfte.
Schritt drei: der Gutachtertermin
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes kommt in die Wohnung. Bewertet werden sechs Bereiche, die unterschiedlich stark gewichtet sind:
| Bereich | Gewicht |
|---|---|
| Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen) | 40 % |
| Umgang mit Krankheit und Therapie | 20 % |
| Gestaltung des Alltagslebens | 15 % |
| Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 %* |
| Verhaltensweisen und psychische Lagen | 15 %* |
| Mobilität | 10 % |
* Von diesen beiden Bereichen zählt nur der höhere Wert.
Viele ältere Menschen wollen sich beim Termin nichts anmerken lassen und stellen sich selbstständiger dar, als sie sind. Sprechen Sie vorher darüber: Es geht nicht um Stolz, sondern um eine ehrliche Beschreibung eines durchschnittlichen Tages – auch der schlechten.
Seien Sie als Angehöriger beim Termin dabei und ergänzen Sie, was unerwähnt bleibt.
Was die Pflegegrade bringen
| Pflegegrad | Punkte | Pflegegeld je Monat |
|---|---|---|
| 1 – geringe Beeinträchtigung | 12 – 26 | kein Pflegegeld |
| 2 – erhebliche Beeinträchtigung | 27 – 47 | 347 € |
| 3 – schwere Beeinträchtigung | 48 – 69 | 599 € |
| 4 – schwerste Beeinträchtigung | 70 – 89 | 800 € |
| 5 – schwerste mit besonderen Anforderungen | 90 – 100 | 990 € |
Bei häuslicher Betreuung durch eine Betreuungskraft wird in der Regel das Pflegegeld gezahlt, nicht die Pflegesachleistung – denn die Betreuungskraft ist kein zugelassener Pflegedienst. Das Geld geht an die pflegebedürftige Person und kann frei verwendet werden.
Wenn der Bescheid zu niedrig ist
Etwa ein Drittel der Widersprüche hat Erfolg. Sie haben einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit. So gehen Sie vor:
- Fristwahrender Widerspruch, formlos: „Gegen den Bescheid vom … lege ich Widerspruch ein. Eine Begründung reiche ich nach."
- Das Gutachten anfordern – Sie haben ein Recht darauf.
- Gutachten mit Ihrem Pflegetagebuch abgleichen und die Abweichungen konkret benennen.
- Begründung nachreichen, mit ärztlichen Unterlagen als Beleg.
Unterstützung bekommen Sie kostenlos bei den Pflegestützpunkten und bei der unabhängigen Patientenberatung.
Weitere Leistungen, die oft übersehen werden
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich ab Pflegegrad 1, zweckgebunden
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro ab Pflegegrad 2, seit Juli 2025 frei aufteilbar
- Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich für Verbrauchsmaterial
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, etwa für einen barrierefreien Badumbau
Diese Leistungen müssen einzeln beantragt werden. Die Pflegekasse weist nicht von sich aus darauf hin.
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage und die übliche Praxis. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom konkreten Vertrag mit Agentur und Entsendeunternehmen ab sowie vom Bescheid Ihrer Pflegekasse. Bei arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Zweifeln fragen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt – ein Ratgebertext kann das nicht leisten. Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist der angegebene Stand.
Verfasst von Andrzej Miac (Verantwortlicher Redakteur), zuletzt geprüft am 5. August 2026. Vermittelt seit Jahren Betreuungskräfte aus Polen an Familien im Rheinland und kennt Entsendung, Vertragspraxis und Alltag der Rundumbetreuung aus erster Hand. Wie wir arbeiten, prüfen und womit wir Geld verdienen, steht auf der Redaktionsseite. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns – wir korrigieren ihn.