Was eine 24-Stunden-Betreuung wirklich kostet
Die Frage nach dem Preis steht fast immer am Anfang. Sie lässt sich seriös nur beantworten, wenn man auseinandernimmt, woraus sich der Betrag zusammensetzt – und welche Leistungen der Staat gegenrechnet.
Warum es den einen Preis nicht gibt
Wer im Internet nach Zahlen sucht, findet Spannen von rund 2.500 bis über 5.000 Euro im Monat. Beide Enden sind richtig – sie beschreiben nur unterschiedliche Situationen. Der Preis hängt an vier Stellschrauben, und jede davon lässt sich benennen.
1. Wie viele Menschen betreut werden
Ein Ehepaar gemeinsam zu betreuen ist günstiger als zwei Einzelbetreuungen, aber teurer als eine Person allein. Eine Sonderrolle spielt der Fall, in dem nur ein Partner Betreuung braucht, der andere aber mit im Haushalt lebt: Dann steigt der Aufwand für Haushaltsführung, ohne dass eine zweite Pflegeleistung entsteht.
2. Wie hoch der Pflegeaufwand ist
Entscheidend ist die Mobilität. Eine Person, die sich selbstständig bewegt, braucht Gesellschaft und Haushaltshilfe. Eine bettlägerige Person braucht Transfers, Lagerung und körperlich anstrengende Arbeit – dafür sind erfahrenere Kräfte nötig, und die kosten mehr.
3. Welche Deutschkenntnisse gefragt sind
Das ist der Faktor, den Familien am häufigsten unterschätzen. Betreuungskräfte mit sicherem Deutsch sind knapp und entsprechend teurer. Der Aufschlag zwischen Grundkenntnissen und erweitertem Sprachniveau kann mehrere Hundert Euro im Monat betragen.
Sehr gutes Deutsch ist teuer. Fragen Sie sich konkret: Muss die Betreuungskraft Arztgespräche führen und Ämterpost verstehen? Dann lohnt der Aufschlag. Geht es um Alltag, Haushalt und Gesellschaft, reichen kommunikative Kenntnisse oft aus – und das Geld ist woanders besser angelegt.
4. Ob nachts Hilfe nötig ist
Der teuerste Einzelfaktor. Wer nachts regelmäßig aufstehen muss, kann tagsüber nicht dieselbe Leistung bringen. Ab etwa dreimaligem nächtlichem Bedarf ist die Belastungsgrenze einer einzelnen Kraft erreicht – dann ist eine 24-Stunden-Betreuung fachlich nicht mehr das passende Modell, sondern ein Fall für Pflegedienst oder Heim.
Was Sie zurückbekommen
Der Bruttopreis ist nicht das, was Sie am Ende zahlen. Drei Posten senken den Eigenanteil, und sie lassen sich kombinieren.
| Pflegegrad | Pflegegeld je Monat | Verhinderungspflege, anteilig |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – |
| Pflegegrad 2 | 347 € | rund 295 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | rund 295 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | rund 295 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | rund 295 € |
Dazu kommt die steuerliche Absetzbarkeit: Betreuung im eigenen Haushalt gilt als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG. Zwanzig Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro im Jahr, mindern die Steuerlast direkt – umgerechnet rund 333 Euro im Monat.
Eine allein lebende Frau mit Pflegegrad 3, mäßig mobil, Betreuungskraft mit kommunikativem Deutsch, keine Nachteinsätze. Bruttopreis rund 3.370 Euro. Abzüglich 599 Euro Pflegegeld, rund 295 Euro Verhinderungspflege und rund 333 Euro Steuerentlastung bleibt ein Eigenanteil von etwa 2.140 Euro im Monat.
Was im Preis oft nicht enthalten ist
- Kost und Logis. Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und isst mit. Das trägt der Auftraggeber und taucht in keinem Angebot als Position auf.
- Feiertagszuschläge. An Weihnachten, Silvester, Neujahr und Ostern sind Zuschläge von bis zu 100 Prozent auf den Tagessatz üblich.
- Fahrtkosten bei Sonderwechseln. Reguläre An- und Abreise ist meist einkalkuliert. Ein außerplanmäßiger Wechsel – etwa weil die Chemie nicht stimmt – kann extra kosten.
Woran Sie ein unseriöses Angebot erkennen
Ein Preis unter etwa 2.200 Euro brutto sollte Sie misstrauisch machen. Bei legaler Beschäftigung mit Sozialabgaben, Vermittlungsleistung und Reisekosten geht die Rechnung darunter kaum auf. Häufig fehlt dann etwas: die Sozialversicherung, die A1-Bescheinigung oder eine verbindliche Vertretung im Krankheitsfall.
Wird eine Betreuungskraft ohne gültige A1-Bescheinigung beschäftigt, haftet im Zweifel der Privathaushalt als Arbeitgeber – mit Nachzahlungen von Sozialabgaben und möglichem Bußgeld. Der scheinbar günstigere Preis kann sehr teuer werden. Mehr dazu im Ratgeber zur rechtssicheren Beschäftigung.
Wie Sie Angebote vergleichbar machen
Fordern Sie bei jedem Anbieter dieselben drei Angaben schriftlich an:
- Den monatlichen Bruttopreis – als Pauschale, nicht als Tagessatz
- Eine Liste dessen, was enthalten ist, und ausdrücklich dessen, was nicht
- Die Regelung für Krankheit, Urlaub und vorzeitigen Abbruch
Wer bei Punkt zwei oder drei ausweicht, scheidet aus. Nicht wegen des Preises, sondern weil Sie im Ernstfall ohne Absicherung dastehen.
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage und die übliche Praxis. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom konkreten Vertrag mit Agentur und Entsendeunternehmen ab sowie vom Bescheid Ihrer Pflegekasse. Bei arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Zweifeln fragen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt – ein Ratgebertext kann das nicht leisten. Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist der angegebene Stand.
Verfasst von Andrzej Miac (Verantwortlicher Redakteur), zuletzt geprüft am 29. Juli 2026. Vermittelt seit Jahren Betreuungskräfte aus Polen an Familien im Rheinland und kennt Entsendung, Vertragspraxis und Alltag der Rundumbetreuung aus erster Hand. Wie wir arbeiten, prüfen und womit wir Geld verdienen, steht auf der Redaktionsseite. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns – wir korrigieren ihn.