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Was eine Betreuungskraft nicht leisten darf

Grundlagen Von , Verantwortlicher Redakteur 3 Minuten Lesezeit

Eine Betreuungskraft aus dem Ausland ist keine examinierte Pflegekraft. Sie darf vieles – aber nicht alles. Wer diese Grenze kennt, vermeidet die zwei häufigsten Probleme: falsche Erwartungen und im Ernstfall eine ungeklärte Haftung.

Was eine Betreuungskraft leistet

  • Grundpflege: Waschen, Anziehen, Hilfe beim Essen und beim Toilettengang, Unterstützung beim Aufstehen und Gehen
  • Haushalt: Kochen, Einkaufen, Wäsche, Reinigung
  • Betreuung: Gesellschaft, Gespräche, Spaziergänge, Tagesstruktur, Begleitung zu Terminen
  • Anwesenheit – der eigentliche Kern des Modells: Es ist jemand da
  • Beobachtung: Auffälligkeiten bemerken und melden
Was sie nicht darf

Medizinische Leistungen – im Fachbegriff Behandlungspflege – setzen eine pflegerische Ausbildung und eine ärztliche Verordnung voraus:

  • Injektionen, auch Insulin
  • Blutzucker messen, wenn daraus die Dosis abgeleitet wird
  • Wundversorgung und Verbandwechsel
  • Medikamente stellen (die Wochenbox befüllen)
  • Katheter- und Stomaversorgung
  • Kompressionsstrümpfe medizinischer Klasse anziehen
  • Absaugen, Sondenernährung, Portversorgung

Der Unterschied bei Medikamenten wird oft missverstanden: Eine Betreuungskraft darf eine bereits gestellte Box anreichen und daran erinnern. Das Befüllen der Box – also die Zuordnung von Tabletten – gehört zur Behandlungspflege. Wer das vermischt, riskiert im Fehlerfall eine ungeklärte Haftung.

Wenn eine Agentur etwas anderes sagt

„Unsere Kräfte machen das auch" ist ein Warnsignal. Es bedeutet entweder, dass die Agentur die Rechtslage nicht kennt, oder dass sie sie bewusst übergeht. Im Schadensfall haftet dann niemand, und die Versicherung greift nicht. Fragen Sie im Erstgespräch ausdrücklich, wo die Grenze verläuft – die Antwort sagt viel über den Anbieter.

Wer die medizinischen Leistungen übernimmt

Ein ambulanter Pflegedienst, auf ärztliche Verordnung. Der entscheidende Punkt für Ihre Rechnung: Diese Leistungen laufen über die Krankenkasse nach § 37 SGB V – nicht über die Pflegekasse.

Das bedeutet konkret:

  • Das Pflegegeld bleibt in voller Höhe erhalten und finanziert weiter die Betreuungskraft.
  • Die Behandlungspflege kommt zusätzlich und mindert das Sachleistungsbudget nicht.
  • Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich – die Verordnung genügt.

Ausführlich steht das unter Betreuungskraft und Pflegedienst kombinieren.

Die Grauzone – und wie man damit umgeht

In der Praxis gibt es Situationen, die nicht eindeutig sind: Blutdruck messen, Augentropfen geben, Kompressionsstrümpfe ohne medizinische Klasse. Vieles davon dürfen auch Angehörige, und was Angehörige dürfen, darf grundsätzlich auch eine Betreuungskraft in deren Auftrag.

Der praktische Weg

Sprechen Sie den Hausarzt an und lassen Sie sich sagen, was in Ihrem Fall unbedenklich ist und was verordnet gehört. Halten Sie das schriftlich fest – im Haushaltsbuch genügt. Damit ist für alle Beteiligten klar, wer was tut, und im Zweifel lässt es sich belegen.

Was das für die Planung heißt

Rechnen Sie den Pflegedienst von Anfang an mit ein, wenn medizinische Leistungen anstehen. Das ist kein Zeichen, dass die Betreuung nicht funktioniert – es ist der Normalfall. Die Kombination aus Betreuungskraft für den Alltag und Pflegedienst für die Medizin ist das übliche Modell, nicht die Ausnahme.

Was die Betreuung insgesamt kostet, steht unter Kosten. Welche Leistungen die Pflegekasse trägt, unter Pflegegrad.

Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage und die übliche Praxis. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom konkreten Vertrag mit Agentur und Entsendeunternehmen ab sowie vom Bescheid Ihrer Pflegekasse. Bei arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Zweifeln fragen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt – ein Ratgebertext kann das nicht leisten. Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist der angegebene Stand.

Verfasst von Andrzej Miac (Verantwortlicher Redakteur), zuletzt geprüft am 19. September 2026. Vermittelt seit Jahren Betreuungskräfte aus Polen an Familien im Rheinland und kennt Entsendung, Vertragspraxis und Alltag der Rundumbetreuung aus erster Hand. Wie wir arbeiten, prüfen und womit wir Geld verdienen, steht auf der Redaktionsseite. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns – wir korrigieren ihn.

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